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Seite der Bauernzeitung vom 17.5.2013
Das Pferd am Schwanz aufzäumen
Das Gentechmoratorium wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2014 -17 verlängert. Ab 2017 möchte der Bund eine Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und traditionellen Kulturpflanzen ermöglichen. Zu diesem Zweck läuft gegenwärtig eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung des Gentechnikgesetzes. Es ist die Absicht des Bundesrates, GVO grundsätzlich zuzulassen. Eine Region soll dann gentechfrei deklariert werden, wenn die Mehrheit der Produzenten, welche die Mehrheit der Fläche bewirtschaften, sich organisieren und das beim Kanton beantragen. Dabei reicht nicht die einfache Mehrheit der Produzenten und der Fläche, sondern es wird eine qualifizierte Mehrheit von 80 % verlangt. Zusätzlich müssen sich die Produzenten in der Region organisieren und eine Trägerschaft bilden, wenn sie Gentechfreiheit erreichen wollen.
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