Landwirtschaftliche Arbeitskräfte
Arbeitgeber werden kontrolliert
Mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit hat der Bundesrat auch eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping beschlossen. Diese Verschärfung der flankierenden Massnahmen bringt in allen Branchen zusätzliche Kontrollen in Betrieben mit. Diese Kontrollen werden im Kanton Solothurn vom Amt für Wirtschaft und Arbeit, durchgeführt. In den nächsten Wochen und Monaten werden mehrere Landwirtschaftsbetriebe, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, von einem Kontrolleur des Amtes für Wirtschaft und Arbeit besucht. In der Startphase werden diese Kontrollbesuche durch einen Vertreter des Bauernsekretariates begleitet.
Was wird kontrolliert?
- Im Rahmen der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping werden folgende Punkte kontrolliert:
- Die geltenden Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages werden eingehalten.
- Der Mindestlohn, gemäss der Richtlohnvorgabe 2011 des Schweizerischen Bauernverbandes vom Dezember 2010 wird eingehalten.
- Arbeitsverträge müssen schriftlich vorhanden sein.
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Den Arbeitnehmern ist eine ordentliche Lohnabrechnung auszustellen.
Bauernsekretariat bietet Unterstützung
Der Solothurnische Bauernverband ist stark daran interessiert, dass die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft den gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich entsprechen. Nur wenn dies der Fall ist, können ungerechtfertigte Forderungen von Seiten der Gewerkschaften wirksam bekämpft werden. Aus diesem Grund bietet das Bauernsekretariat Solothurn auch Unterstützung bei allfälligen Fragen.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen.
Und
hier die Links zu weiteren Informationen im Internet.