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Ab dem 1. November 2026 gilt in allen Rinderhaltungen der neue BVD-Status. Betriebe mit dem Status «BVD-frei» unterliegen keinen Einschränkungen im Tierverkehr.

Für Betriebe mit dem Status «nicht BVD-frei» gelten hingegen Einschränkungen: Tiere aus «nicht BVD-freien» Betrieben dürfen ohne negativen BVD-Test nicht mehr in andere Tierhaltungen verbracht werden. Zudem sind die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen nicht erlaubt. Ausgenommen ist der direkte Transport zur Schlachtung.

Damit ein Betrieb am 1. November 2026 den Status «BVD-frei» erhält, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den vergangenen 18 Monaten darf kein persistent infiziertes (PI-)Tier im Bestand gewesen sein und es dürfen sich aktuell keine gesperrten Tiere im Betrieb befinden.
  • Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse der amtlichen BVD-Überwachung müssen über einen ausreichend langen Zeitraum durchgehend unauffällig gewesen sein, sodass kein Hinweis auf eine Viruszirkulation besteht.
  • Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den vergangenen zwölf Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder müssen aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel beziehungsweise mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko stammen oder mindestens einmal negativ auf BVDV-Antigen oder -Genom getestet worden sein.

Die bisherigen BVD-Betriebsstatus «gesperrt», «nicht gesperrt» und «Einzeltiere gesperrt» bleiben bis zum 31. Oktober 2026 gültig. Auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist der neue Status aus technischen Gründen eine Woche früher, ab dem 23. Oktober, ersichtlich.

Die Tierverkehrseinschränkungen für nicht BVD-freie Betriebe treten am 1.11.2026 in Kraft. Tierhaltende schützen ihren Bestand, indem sie ausschliesslich Tiere aus «BVD-freien» Betrieben zukaufen, die auf der Tierverkehrsdatenbank TVD mit einer grünen Ampel gekennzeichnet sind.

29.10.2026 / BLV

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