Änderungen bei Ackerkulturen melden
Immer wieder kommt es vor, dass die geplante Ackerkultur oder auch die Anbaumethode, die in der GELAN-Erhebung vom Februar deklariert wurden, nicht eingehalten werden können. Es empfiehlt sich daher, die Angaben noch einmal zu prüfen und Korrekturen möglichst bald zu melden. Neben der Meldung der geänderten Kulturfläche sind auch Anpassungen bei damit verbundenen Programmen wie schonender Bodenbearbeitung oder Verzicht Pflanzenschutzmittel / Verzicht Herbizide zu beachten.
Neu wurden für diese Anpassungen im GELAN zwei neuen Module (ANPASSUNG KULTUREN und MASSNAHMEN ABMELDEN) erstellt. Die beiden Module sind in der «Erhebung» unterhalb «SONDERBEWILLIGUNG» zu finden:
Meldungen können jederzeit erfasst werden. Wichtig ist, dass die Meldung mit «Gesuch einreichen» abgeschlossen werden. Die Meldung bleibt bis zur Bestätigung als Entwurf gespeichert und ist somit noch nicht umgesetzt. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden die Bewirtschaftenden per Mail informiert. Bei Unklarheiten meldet sich das Amt für Landwirtschaft direkt bei den Bewirtschaftenden.
Eine Anleitung zum Modul Anpassung Kulturen ist im Register Dokumente und Hinweise zu finden:
Rechtzeitig abmelden
Damit es bei anstehenden Kontrollen zu keinen Beanstandungen kommt, gilt es zu beachten, dass Abmeldungen welche spätestens einen Tag vor Ankündigung einer Kontrolle erfolgen, als korrekte Abmeldungen gewertet werden. Bei Pflanzenschutzmassnahmen muss die Abmeldung der Massnahme oder die Abmeldung der Einzelfläche im Zeitpunkt der Behandlung erfolgen.
Bei offenen Fragen kann das Amt für Landwirtschaft kontaktiert werden.
13.05.2026 / pd


