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Raps: Kontrolle auf Erdflohlarven

Viele Erdflohlarven dürften nun geschlüpft sein und haben sich in die Blattstängel der Rapspflanzen gebohrt. Dort entwickeln sie sich und überdauern den Winter. Sobald der Raps im Frühling in die Höhe wächst, fressen sich die Larven in den Haupttrieb und können diesen so schädigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Rapsbestand auf Larven zu kontrollieren. Dies ist auch dort zu empfehlen, wo bereits eine Behandlung im September gegen die adulten Käfer erfolgt ist. So kann man den Erfolg der frühen Behandlung überprüfen.
Die einfachste Methode, um den Larvenbefall zu überprüfen, ist die Berlese Methode. Dazu werden an fünf Stellen im Feld jeweils fünf Pflanzen entnommen. Anschliessend werden die Wurzeln und die Blätter abgeschnitten, so dass nur noch die Blattstängel übrigbleiben. Die Pflanzen werden anschliessend auf ein Gitter über einem Becken gelegt und an einem warmen Ort während rund einer Woche getrocknet. Die Larven flüchten aus den Pflanzen und fallen in das mit Seifenwasser gefüllte Becken. Wenn aus den 25 gesammelten Pflanzen 18 Larven gefunden werden, ist die Bekämpfungsschwelle überschritten. Eine Tabelle zur Abschätzung des Risikos der Erdflohlarven von Terres Inovia aus Frankreich zeigt aber auf, dass je nach Grösse und Bestandesdichte der Rapspflanzen sowie weiteren Einflussfaktoren zwischen zwei und fünf Larven pro Pflanze toleriert werden können. Einen Ausstieg aus PSM-Verzichtsprogrammen oder dem IP-Suisse Anbau macht nach Erreichen der Schweizer Bekämpfungsschwelle also noch keinen Sinn.

Düngergaben im Herbst

Bis heute wurden bereits einige Weizenfelder gesät. Von einer Düngergabe mit Gülle zur Saat wird generell abgeraten. Einerseits besteht die Gefahr, dass die Bestände zu stark entwickelt in den Winter gehen, anderseits kann der nicht aufgenommene Stickstoff ausgewaschen werden. Von daher empfiehlt es sich, die Düngung im Frühling durchzuführen.
Das aktuelle warme Herbstwetter soll nicht darüber hinwegtäuschen, sich bereits auf den Winter vorzubereiten. Das bedeutet unteranderem, genügend Lagervolumen für die flüssigen Hofdünger zu schaffen. Die minimale Lagerdauer für diese beträgt 3 Monate auf dem eigenen Betrieb. Je nach Kanton kann auch eine längere Lagerdauer gefordert sein. Der Lagerraum, welcher über die drei Monate hinausgeht, muss aber nicht zwingend auf dem eigenen Betrieb vorhanden sein. Wer knappe Lagerkapazitäten hat, kann externen Lagerraum mieten.
Die Gülle sollte möglichst ausgebracht werden können. Dafür eignen sich Grünflächen am besten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Boden gut abgetrocknet ist. Ein Gülleaustrag auf gesättigten Boden bedeutet einen Verlust an Nährstoffen, eine Umweltbelastung durch die nicht aufgenommenen Nährstoffe sowie Bodenverdichtungen. Es empfiehlt sich daher, den Gülleaustrag kurz vor angekündigtem Regen durchzuführen, damit der Boden genügend Zeit hat abzutrocknen und der anschliessende Regen die Gülle besser einsickern lassen kann.

20.10.2022 / Daniel Barton, BZ Wallierhof

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