Bauen ausserhalb der Bauzone
Zusätzlich zu den Plänen und der Baugesuchmappe wird in vielen Fällen bei der Baueingabe von einem Projekt ausserhalb der Bauzone, z.B. bei einem Stallneubau, ein Betriebskonzept verlangt. Insbesondere ist ein Betriebskonzept notwendig, wenn sich der Betrieb aufgrund des Bauvorhabens strukturell verändert oder das Baugesuch die Wohnfläche betrifft.
Was heisst strukturell verändert? Eine strukturelle Veränderung ist z.B. der Fall, wenn sich durch das Bauvorhaben die Anzahl der Tiere verändert oder wenn nach dem Bau mehr Land dazu gepachtet wird.
Das Betriebskonzept beinhaltet diverse Berechnungen (z.B. Remisebedarf, Hofdüngerlager oder Geruchsabstände) und die Prüfung der Zonenkonformität. Die Prüfung der Zonenkonformität ist zwingend vor der Planung des Projekts zu machen, damit allfällige Konflikte frühzeitig erkannt und nach Lösungen gesucht werden kann.
Einen hilfreichen Überblick, welche Bauvorhaben zonenkonform sind, bietet die Checkliste für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone vom Kanton.
Ebenso wichtig, wie die raumplanerischen Aspekte bei einem Bauvorhaben ist die betriebswirtschaftliche Sicht. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass in einem frühen Stadium der Planung die Finanzierbarkeit und Tragbarkeit angeschaut werden und dadurch gegeben falls das Projekt angepasst werden kann.
Für weitere Auskünfte im Zusammenhang mit baulichen Vorhaben steht Ihnen das Team der SOBV Dienstleistungen AG gerne zur Verfügung.
30.07.2026 / Stefanie Jost


