BFF nicht mulchen
Durch das warme Herbstwetter steht auf vielen extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen hohes Gras. Es gilt zu beachten, dass das Mulchen dieser Flächen verboten ist. Für extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzten Wiesen gilt grundsätzlich die Schnittnutzung und das Schnittgut muss abgeführt werden. Ausnahme ist die schonende Herbstweide, welche für den letzten Aufwuchs bis spätestens am 30. November erlaubt ist.
Das Mulchverbot gilt für folgende Biodiversitätsförderflächen:
- Extensiv genutzte Wiesen
- Wenig intensiv genutzte Wiesen
- Streueflächen
- Uferwiesen entlang von Fliessgewässern
- Extensiv genutzte Weiden
- Krautsaum von Ql- und Qll-Hecken
Die Liste ist nicht abschliessend.
17.11.2022 / pd


