Bleiben Sie mit der Abdeckung ihrer Güllegrube am Ball
Ab 2025 müssen im Kanton Solothurn alle offenen Güllegruben abgedeckt sein. Das Ziel ist es durch diese Massnahme die laufende Bindung und Freisetzung von Ammoniak über der Gülleoberfläche beschränken zu können. Damit die Abdeckung dieses Ziel wirksam erfüllt, muss sie dem aggressiven Milieu standhalten und alle Öffnungen sollen auf ein Minimum beschränkt werden, so dass über der Gülleoberfläche möglichst keine Luftzirkulation entstehen kann.
Da es zahlreiche Varianten für eine wirksame Abdeckung gibt, wurde durch die Konferenz der Landwirtschaftsämter (KOLAS) und die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) ein Merkblatt erarbeitet. Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Anforderungen eine Abdeckung erfüllen muss und was für Varianten sinnvoll sein können. Unten auf dieser Seite finden Sie das Merkblatt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Abdeckung Ihrer Güllegrube mit einem Strukturverbesserungsbeitrag von CHF 60.00 pro m2 unterstützt werden kann. Reichen Sie dafür ihr Gesuch bei der SLK frühzeitig ein.
Die Berater der SLK stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bild: BauernZeitung
11.08.2022 / Marian Scheidegger


