Ab 2027: Warum die Absicherung Ihrer Partnerin / Ihres Partners entscheidend ist
Die Frist rückt näher: Ab 2027 knüpft der Bund die Auszahlung der vollen Direktzahlungen an eine wichtige Bedingung im Sozialversicherungsrecht. Wer mitarbeitende verheiratete oder eingetragene Partner/-innen nicht ausreichend absichert, riskiert Direktzahlungs-Kürzungen.
Warum diese Neuerung? Fairness und Existenzsicherung
Hinter dieser gesetzlichen Anpassung der Agrarpolitik 22+ steckt keine Schikane, sondern ein wichtiger Schutz für die Familie: Auf vielen Landwirtschaftsbetrieben leisten Ehe- und eingetragene Partner/-innen tagtäglich unersetzliche Arbeit. Fällt diese Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall aus, entsteht schnell eine existenzielle Notlage. Die fehlende Arbeitsleistung muss mit externen Mitarbeitenden abgedeckt werden, was Kosten verursacht. Die neue Verordnung stellt sicher, dass diejenigen, die den Betrieb mittragen, im Ernstfall voll abgesichert sind und eine echte Risiko- und Verdienstausfallvorsorge haben.
Wann betrifft Sie die Regelung?
Eine Pflicht zur Absicherung besteht grundsätzlich, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner…
- ...am 1. Januar des Beitragsjahres mit Ihnen als Bewirtschafter-/in des Betriebs verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt,
- …regelmässig und in erheblichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet (nachgewiesen z. B. durch den Steuerabzug für Zweiverdiener),
- …jünger als 65 Jahre ist,
- …kein eigenes Einkommen über der BVG-Eintrittsschwelle (CHF 22’680.00 im Jahr 2026) erwirtschaftet.
Ausnahmen gelten unter anderem bei sehr geringem Betriebseinkommen unter CHF 12'000.00, wenn der Betrieb als juristische Person geführt wird, der/die Partner/-innen Jahrgang 1972 oder früher hat, oder bei Vorbehalt (max. 5 Jahre gültig) oder Ausschluss durch die Versicherung.
Jetzt handeln und Direktzahlungen sichern
Auch wenn 2027 noch fern wirkt: Versicherungen und Nachweise brauchen Vorlaufzeit. Prüfen Sie am besten noch heute Ihre Situation und handeln Sie entsprechend.
- Online-Check: Auf www.meine-situation.ch finden Sie eine einfache Online-Checkliste, die Ihnen einen Anhaltspunkt gibt.
- Beratung nutzen: Melden Sie sich bei unseren Berater/-innen betreffend Ihrer individuellen Situation, damit Sie bei den Nachweisen und passenden Lösungen kompetente Unterstützung erhalten: 032 628 60 68, markus.weber@sobv.ch, maya.schmid@sobv.ch.
Nutzen Sie die Zeit bis Ende Jahr, um Ihren Betrieb rechtlich abzusichern – damit die Direktzahlungen auch für’s nächste Jahr gesichert sind und Ihre Familie im Ernstfall geschützt ist.
10.09.2026 / Maya Schmid


