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Geht es nach dem Plan des Bundes, können ab dem nächsten Jahr unter anderem Photovoltaikanlagen für die Netzeinspeisung sowie Biogasanlagen deutlich stärker unterstützt werden. Die entsprechende Energieförderungsverordnung (EnFV) befindet sich aktuell in der Vernehmlassung. Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch könnten so eine höhere Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten erhalten. Für Biogasanlagen wäre neben einem Investitionsbeitrag neu auch ein Betriebskostenbeitrag vorgesehen.

Benutzungsrechte genau prüfen

Tritt die Energieförderungsverordnung wie geplant in Kraft, so wird der Bau von grösseren PV-Anlagen und auch von Biogasanlagen in der Landwirtschaft wieder interessanter. Insbesondere bei PV-Anlagen kann dies ebenso Investoren anlocken, die sich grosse Dachflächen zur Installation einer Solarstromanlage sichern möchten. Entsprechende Verträge sollten in diesem Zusammenhang aber genau geprüft werden. Wird für ein Benützungsrecht an einer Dachfläche eine Dienstbarkeit errichtet, so kann dies die Entwicklung des Betriebs erheblich einschränken. Allenfalls wird die Aufnahme von neuen Geldmitteln, etwa durch Erhöhung eines Schuldbriefs, verunmöglicht, da die Zustimmung des Dienstbarkeitsnehmers notwendig wird. Viele weitere heikle Fragen, etwa eine Pflicht zur Realisierung, sind zwingend genau zu regeln.

Bei Fragen zu entsprechenden Verträgen steht Ihnen die SOBV Dienstleistungen AG gerne zur Verfügung.

05.05.2022 / Adrian Rudolf

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