Fachbewilligung Pflanzenschutz
Wie bereits vorab informiert, muss im Jahr 2026 die digitale Fachbewilligung (FaBe) beantragt werden. Der alte Ausbildungsabschluss muss bis am 30. Juni 2026 gegen die neue digitale FaBe eingetauscht werden.
Welche Schritte braucht es?
- Der direkte Link finden Sie hier.
- Unter «Website FaBe-PSM-Register» kann nach erfolgreicher Anmeldung und Hochladen des Ausbildungsnachweises und des Identitätsausweises, den digitalen FaBe beantragt werden.
- Die Validierung des Nachweises dauert ca. einen Monat und wird mittels Briefs bestätigt. Die beiliegende Rechnung von CHF 50.00 ist für den erfolgreichen Eintausch zu bezahlen.
- Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung.
- Sie können die App FaBe PSM auf Ihrem Smartphone installieren. Somit kann der digitale FaBe jederzeit vorgewiesen werden.
Bei einem Verlust des Ausbildungsnachweises kann ein Duplikat beim Austellungskanton beantragt werden. Die Übergangszeit ist bis am 31. Dezember 2026 angesetzt. Danach können Pflanzenschutzmittel nur noch mit gültigem FaBe gekauft werden. Für eine erfolgreiche Verlängerung nach dem Jahr 2027, muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolviert werden. Nähere Infos dazu werden noch folgen.
15.01.2026 / Matthias Widmer, SOBV Dienstleistungen AG


