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Fliegen sind für Nutztiere nicht nur eine Belästigung, sondern stellen auch ein Risiko für übertragbare Krankheiten dar. Die Fliegenbekämpfung in Ställen ist eine Herausforderung, da Fliegen besonders in tierfreundlichen Ställen mit Einstreu optimale Lebensbedingungen vorfinden. Nebst präventiven Mass-nahmen wie einer guten Stallhygiene, guter Durchlüftung und trockener Einstreu, sind im Handel Nütz-linge und Insektizide erhältlich.

Einige im Handel verfügbare Fliegenbekämpfungsmittel enthalten als Biozide zugelassene Wirkstoffe, die als Pflanzenschutzmittel bereits verboten sind. Dabei handelt es sich auch um Neonicotinoide (Thiamethoxam, Dinotefuran), die Bienengefährlich sind. Diese Produkte können in Viehställen, Lebensmittelverarbeitungsbetriebe und auch in Privathaushalten eingesetzt werden. Im Sommer 2025 kam es im Kanton Solothurn zu einem Vergiftungsfall von Honigbienen durch einen bewilligten Wirkstoff. In verschiedenen Medien wurde dieser Fall thematisiert (Bauernzeitung vom 29. Mai 2026). Um derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern, ist es wichtig, dass Fliegenbekämpfungsmittel nur in geschlossenen Innenräumen angewendet werden, wo wilde Insekten und Honigbienen nicht erfasst werden können. Die Anwendungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Besonders Produkte mit Zucker als Lockstoff können Bienen anziehen.

Es ist zu empfehlen, keine Fliegenmittel zu verwenden, die Zucker als Lockstoff enthalten.

18.06.2026 / Andreas Rolli, BZ Wallierhof

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