Generelle Kürzung der Investitionskredite um 15 Prozent
Aufgrund der Liquiditätslage werden per 1.1.2026 die Ansätze für Investitionskredite (IK) inkl. Starthilfen generell um 15 Prozent gekürzt. Ebenfalls wird die Massnahme «Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem freien Markt» sistiert.
Erhöhte Ansätze, zusätzliche Massnahmen und eine hohe Anzahl an Gesuchen haben dazu geführt, dass der Bedarf an Investitionskrediten in den letzten Jahren stark gestiegen ist. So wurden im Kanton Solothurn von 2023 bis 2025 im Durchschnitt pro Jahr IK im Umfang von 13.16 Mio. Franken gewährt. 2016 bis 2022 waren es demgegenüber durchschnittlich nur 8.34 Mio. Franken, was ein Anstieg von über 50 Prozent bedeutet.
Da sich die Liquiditätslage schweizweit verschärft hat, besteht auch keine Möglichkeit mehr, IK-Mittel zwischen den Kantonen umzuverteilen. Entsprechend hat das Bundesamt für Landwirtschaft ein Kreisschreiben mit Massnahmen zur Erhaltung der Liquidität im Fonds de Roulement Investitionskredit und Betriebshilfedarlehen veröffentlich. Die Massnahmen sind ab 1. Januar 2026 bis auf Weiteres gültig und sollen verhindern, dass es zu langen Wartefristen kommt. Sobald sich die Liquidität schweizweit stabilisiert und ein Ausgleich zwischen den Kantonen möglich ist, werden die Massnahmen ganz oder teilweise aufgehoben.
Da der Kanton Solothurn von der Liquiditätsknappheit betroffen ist, bedeutet dies, dass sämtliche Ansätze für Investitionskredite inkl. Starthilfen ab 1. Januar 2026 um 15 Prozent gekürzt werden. Ebenfalls werden keine neuen Gesuche um Investitionskredite für Landkäufe mehr behandelt. Bereits seit Beginn 2025 werden keine Darlehen zur Ablösung verzinslicher Schulden (Umschuldung) mehr gewährt.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Soloth. Landw. Kreditkasse gerne zur Verfügung.
08.01.2026 / Soloth. Landw. Kreditkasse


