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Aufgrund einzelner Vorkommen des Wolfs im Kanton Solothurn oder in angrenzenden Regionen kommt es immer wieder zu Fragestellungen, wie das Warnsystem per SMS im Kanton Solothurn funktioniert.

Wenn im Kanton Solothurn oder in den angrenzenden Regionen Wölfe gesichtet werden, wir eine SMS betreffend Grossraubtierwarnung ausgelöst. Dies wird wie folgt organisiert:

Eine Meldung über den Warndienst zum Wolf per SMS erfolgt unter folgenden Kriterien:

  1. Wenn eine sogenannte C1 oder C2-Meldung vorliegt. Die Wolfmeldungen werden in folgende drei Kategorien (SCALP-Kategorien) eingeteilt:
    • C1: Eindeutiger Nachweis (z.B. Toter Wolf) oder «Hard-Facts» (z.B. genetischer Nachweis, eindeutiger Riss, etc.)
    • C2: Von geschulten Personen bestätigter Hinweis (z.B. aussagenkräftiges Foto oder Video eines vermutlichen Wolfes)
    • C3: Unbestätigter Hinweis sowie alle nicht überprüfbaren Hinweise (z.B. Sichtbeobachtungen)
  2. Ein Wolfnachweis nicht mehr als 2-3 Tage in der Vergangenheit liegt. Denn: Wölfe sind in ihrer Raumnutzung sehr mobil und können bereits am selben Tag der Beobachtung bereits wieder weitergezogen sein.

Ist der Luchs kein Grossraubtier und wird bei Luchsvorkommen auch via SMS informiert?

Der Luchs ist zusammen mit Wolf, Goldschakal und Bär ein einheimisches Grossraubtier. Der SMS-Dienst eignet sich nicht für den Luchs, da die Raubkatze im Jura bereits seit Jahrzehnten flächig verbreitet ist und erfahrungsgemäss die Häufigkeit von Nutztierrissen durch den Luchs im Vergleich zum Wolf schweizweit deutlich geringer ist.

Weiterführende Informationen

Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) und das Amt für Landwirtschaft (ALW) sind für den Umgang mit Grossraubtieren in Bezug auf Nutztierhaltung in der Landwirtschaft zuständig. Auf der Homepage des AWJF sind die Informationen zum Thema aufgeführt und können unter diesem Link abgerufen werden.

15.01.2026 / SOBV

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