Güllegruben bis 31.12.2025 abdecken
Im Kanton Solothurn sind noch offene Güllegruben bis 31.12.2025 abzudecken.
In einer E-Mail-Mitteilung des Amtes für Landwirtschaft ALW und des Amtes für Umwelt AFU vom November 2021 wird neben der Umsetzung der Schleppschlauchpflicht ab 2024 auch über die Abdeckung von Güllegruben informiert.
Die Luftreinhalteverordnung wurde dahingehend ergänzt, dass alle offenen Güllebehälter mit einer Abdeckung versehen werden müssen. Die den Ämtern bekannten Betriebe werden schriftlich zum Abdecken der Grube mit Frist bis 31.12.2025 aufgefordert.
Die solothurnische landwirtschaftliche Kreditkasse kann Betrieben, welche die entsprechenden Einstiegskriterien erfüllen, Beiträge für die Abdeckung bestehender Güllegruben gewähren. Informationen sind direkt im Merkblatt zu Finanzhilfen der Agrarkreditkasse zu finden.
Bild: BauernZeitung
02.12.2021 / Zvg ALW und AFU


