Hauptzahlung der Direktzahlungen erfolgt 2026 bereits Anfang Oktober
Die Kantone Bern, Freiburg und Solothurn ziehen die diesjährige Hauptzahlung der Direktzahlungen vor. Damit sollen Landwirtschaftsbetriebe, die aufgrund der Trockenheit und Hitze mit kurzfristigen Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, finanziell entlastet werden.
Die Hauptzahlung erfolgt bereits in den ersten Oktobertagen 2026 – und damit rund einen Monat früher als üblich.
Die Schlusszahlung mit den Sömmerungsbeiträgen und der detaillierten Abrechnung erfolgt wie gewohnt im Dezember. Verschiedene Grundlagen, beispielsweise die Sömmerungsdaten oder der Übergangsbeitrag, stehen den Kantonen erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung. Deshalb ist für Sömmerungsbetriebe keine Akontozahlung möglich.
Allfällige Kürzungen aufgrund von bei Kontrollen festgestellten Mängeln werden ebenfalls mit der Schlusszahlung verrechnet, sofern diese nicht rechtzeitig vor Mitte September im GELAN-System vollständig verarbeitet werden können.
Für die Betriebe besteht kein Handlungsbedarf: Die frühere Auszahlung erfolgt bei allen Berechtigten automatisch.
03.09.2026 / Amt für Landwirtschaft des Kantons Solothurn


