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Wenn auf einem Landwirtschaftsbetrieb keine Nachfolgerin und kein Nachfolger vorhanden ist, ist eine frühe Planung wichtig. Spätestens im Alter von 60 Jahren sollte die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter eine Beratung beanspruchen. Ein erstes Gespräch gibt einen Überblick über die familiäre und betriebliche Situation, die vorhandenen Liegenschaften sowie das Land und die Stallungen. Ausserdem werden erste Perspektiven erörtert. Die Möglichkeiten werden dabei in folgender Tabelle «Möglichkeiten Betrieb ohne Nachfolge» dargestellt:

In der Beratung und im engen Austausch mit der Bauernfamilie stehen folgende zentralen Fragen im Vordergrund wie:

  • Lebensort: Wo und wie will die Familie künftig leben? Kann ein anderer Ort zur neuen Heimat werden?
  • Interessen der Kinder: Gibt es Interesse am Hof, an den Gebäuden oder am Land?
  • Altersvorsorge: Ist die zukünftige finanzielle Absicherung gewährleistet?
  • Finanzierbarkeit des Besitzes: Kann der Besitz aufgrund der Steuerlast sowie der Instandhaltungs- und Renovationskosten aufrechterhalten werden?

Um eine zukunftsfähige Entscheidung treffen zu können, werden schliesslich verschiedene Abklärungen durchgeführt wie:

  • Steuern: Kalkulationen Liquidationsgewinnsteuer sowie die Grundstückgewinnsteuer bei Überführung ins Privatvermögen oder Verkauf.
  • Raumplanung: Feststellung der Zonenbestimmungen und möglicher Perimeterbeiträge.
  • Umweltschutz: Regelungen zur Abwasserentsorgung.
  • Erbrechtliche Aspekte: Prüfung auf Gewinnansprüche der Geschwister und mögliche Pflichtteilsverletzungen.
  • Soziale Absicherung: Ein Vermögensverzicht könnte Auswirkungen auf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Für eine Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@sobv.ch oder Tel. 032 628 60 60.

Bild: UFA Revue

14.11.2024 / Andreas Schwab

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