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Bild: Symbolbild / KI-generiert

Bei Hofübergaben werden wir häufig gefragt, ob der Landwirtschaftsbetrieb künftig als Aktiengesellschaft oder GmbH geführt werden sollte. Oft steht dabei die Hoffnung im Vordergrund, Einkommensteuern zu sparen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Für die meisten bäuerlichen Familienbetriebe bleibt die Einzelunternehmung die passendere Rechtsform. Eine juristische Person kann im Einzelfall sinnvoll sein, ist aber nicht automatisch steuerlich günstiger.

Bei einer Einzelunternehmung wird der Betriebsgewinn direkt als Einkommen der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers besteuert. Bei einer AG oder GmbH entstehen dagegen zwei getrennte Steuersubjekte: die Gesellschaft und die Bauernfamilie als Privatpersonen.

Die Gesellschaft bezahlt Gewinn- und Kapitalsteuern. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter ist bei der eigenen Firma angestellt und versteuert den bezogenen Lohn als Einkommen. Wird zusätzlich eine Dividende ausgeschüttet, fällt auch darauf Einkommenssteuer an. Der Gewinn wird somit zuerst bei der Gesellschaft und anschliessend bei der Privatperson besteuert.

Eine AG oder GmbH kann die persönliche Steuerprogression reduzieren, wenn dauerhaft hohe und stabile Gewinne erzielt werden und ein Teil davon in der Gesellschaft verbleiben kann. Entscheidend ist jedoch, wie viel Einkommen die Familie tatsächlich für den privaten Lebensunterhalt benötigt. Werden die erwirtschafteten Mittel laufend privat gebraucht, fällt der steuerliche Vorteil häufig deutlich kleiner aus als erwartet.

Zudem dürfen nicht nur die Einkommensteuern betrachtet werden. Mit der juristischen Person verändert sich auch die Sozialversicherungssituation. Die Betriebsleitenden gelten als Angestellte und können nicht mehr von den landwirtschaftsspezifischen Vorteilen als Selbständigerwerbender profitieren.

Besondere Vorsicht ist bei der Gründung geboten. Werden Land, Gebäude, Maschinen, Tiere oder andere Vermögenswerte vom Einzelunternehmen auf die neue Gesellschaft übertragen, können stille Reserven aufgedeckt und als Einkommen besteuert werden. Eine steuerneutrale Umstrukturierung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie ist jedoch an klare Bedingungen und in der Regel an eine fünfjährige Sperrfrist für die Veräusserung der Beteiligungen gebunden. Dies muss mit dem Zeitplan der Hofübergabe abgestimmt werden.

Wichtig ist eine frühzeitige Beratung. Die SOBV Dienstleistungen AG begleitet abgebende und übernehmende Generationen neutral und praxisnah. Mitglieder des Solothurner Bauernverbandes profitieren dabei von günstigen Ansätzen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch (https://www.sobv.ch/hofübergabe.html).

06.08.2026 / Andreas Schwab

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