Humus-Massnahmen jetzt noch melden
Teilnehmer am Ressourcenprogramm Humus müssen bis zum 30. September die Humusbilanz ausfüllen und die Massnahmenmeldungen vornehmen
Humusbilanz-Tool
Die Humusbilanz für das 5. Projektjahr (2021/2022) muss bis 30. September 2022 im Humusbilanz-Tool berechnet werden. Im Tool sollten die allgemeinen Parzellendaten aus dem Vorjahr (2021) alle im Jahr 2022 erscheinen, sodass nur noch die Kulturdaten und die organische Düngung angegeben werden müssen. Allfällige Änderungen der Parzellen müssen auch im Tool angepasst werden.
Massnahmenmeldung
Nach der Berechnung der Humusbilanz, können die umgesetzten Massnahmen unter "Massnahme Ressourcenprogramm Humus anmelden" erfasst werden. Das Anmeldeformular muss ausgedruckt, unterschrieben und per Post oder Email an das Amt für Landwirtschaft gesendet werden. Die Massnahmenanmeldung muss bis 30. September 2022 eingehen, ansonsten können keine Beiträge ausgezahlt werden. Eine spätere Einreichung ist nicht möglich. Korrekte Angaben im Humusbilanz-Tool sowie bei der Massnahmenanmeldung sind Voraussetzung für die Beitragszahlung.
Für die Dateneingabe und Massnahmenanmeldung ist der Zeitraum nach der Ernte der Hauptkultur 2021 bis und mit Ernte Hauptkultur 2022 entscheidend.
Support
Bei Fragen zum Humusbilanz-Tool und der Massnahmenanmeldung stehen Humusberater je Bezirk zur Verfügung. Die Liste ist auf der Homepage des Amts für Landwirtschaft aufgeschaltet.
Zusätzlich stehen vom Amt für Landwirtschaft Annika Winzeler (annika.winzeler@vd.so.ch; 032 627 25 03) und Jennifer Jauch (jennifer.jauch@vd.so.ch, 032 627 63 28) für Fragen zur Verfügung
Bild: ALW
22.09.2022 / zVg ALW


