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Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe setzen auf Direktvermarktung oder eigene Verarbeitung. Doch wer einen Hofladen, einen Verarbeitungs- oder Lagerraum plant, stösst oft auf komplexere raumplanerische Fragen. Ab wann gilt ein Projekt als zonenkonform in der Landwirtschaftszone und wann braucht es eine Ausnahmebewilligung als Nebenbetrieb?

Gemäss Raumplanungsrecht (Art. 16a RPG und Art. 34 Abs. 2 RPV) sind Bauten für die Verarbeitung, die Lagerung und Verkauf landwirtschaftlicher Produkte grundsätzlich zonenkonform. Dafür müssen jedoch drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Produkte müssen in der Region und zu mehr als der Hälfte auf dem eigenen Betrieb erzeugt werden.
  2. Aufbereitung, Lagerung und Verkauf haben keinen industriell-gewerblichen Charakter.
  3. Der landwirtschaftliche Charakter des Betriebes bleibt gewahrt.

Erfüllt ein Projekt diese Kriterien nicht, fällt es in die Kategorie der «nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe» (Art. 24b RPG). Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Ohne engem sachlichen Bezug ( z .B. Käserei, Werkstatt, Lohnunternehmen): Der Betrieb muss zwingend auf dieses Nebeneinkommen angewiesen sein, um weiterzubestehen. Zudem darf der Nebenbetrieb nur vom Bewirtschafter selbst geführt werden.
  • Mit engem sachlichem Bezug (z.B. Agrotourismus, pädagogische Angebote): Hier muss die landwirtschaftliche Existenz nicht zwingend vom Nebenbetrieb abhängen. Es darf auch Personal für den Nebenbetrieb angestellt werden, insofern die Bauernfamilie die Hauptarbeit leistet. Kleine Anbauten bis 100 m2 sind hier möglich.

Für alle Nebenbetriebe gilt jedoch: Sie müssen in bestehenden Gebäuden innerhalb des Hofbereiches liegen, dürfen den Hofcharakter nicht verändern und der Betrieb muss als ein landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt sein.

Wir von der SOBV Dienstleistungen AG empfehlen ihnen bei einem entsprechenden Bauvorhaben frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie zudem, dass für die Baueingabe in diesem Fall ein Betriebskonzept benötigt wird. Bei Fragen und für die Unterstützung bei Ihrem Projekt steht Ihnen die SOBV Dienstleistungen AG (Tel. 032 628 60 60) gerne zur Verfügung.

01.10.2026/ Marian Scheidegger

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