Jetzt die Fachbewilligung umtauschen
Ab dem 1. Januar 2027 können Pflanzenschutzmittel nur noch von Inhaber einer gültigen Fachbewilligung (FaBe) gekauft und angewendet werden. Nutzen Sie die verbleibenden Wintertage vor der Ackerbausaison und tauschen Sie Ihre alte Fachbewilligung jetzt unter diesem Link um. Die Fachbewilligung ist persönlich, es kann keine zweite Fachbewilligung unter derselben E-Mail-Adresse umgetauscht werden. Wer den Termin für den Eintausch bis am 30. Juni 2026 verpasst, muss die FaBe neu erwerben und dazu eine Prüfung ablegen.
Mit folgenden Ausbildungsabschlüssen sind Sie im Besitz einer FaBe:
- Landwirt/-in EFZ
- Betriebsleiter/-in FA
- Meisterdiplom Landwirtschaft
- Agrotechniker/-in HF
- Dipl Ing. HTL oder Bachelor in Agronomie (HAFL/Ingenieurschule SHL (Zollikofen)
- Master und Bachelor in Agrarwissenschaften (ETH Zürich)
- (komplette Liste hier)
Achtung: EBA, Direktzahlungskurs, Bäuerin FA oder Dipl. Bäuerin werden nicht anerkannt!
Wer keine Fachbewilligung hat und ab dem 1. Januar 2027 weiterhin Pflanzenschutzmittel kaufen und anwenden will, muss diese erwerben. Vorbereitungskurse und Prüfungen sind in Planung.
Bei Fragen können Sie sich an den Pflanzenschutzdienst wenden.
26.02.2026 / Pflanzenschutzdienst Kanton Solothurn


