Keine chemische Stoppelbehandlung nach der Ernte
Wer im nächsten Jahr eine oder mehrere Hauptkulturen für den neuen Produktionssystembeitrag «Verzicht auf Herbizide» anmelden möchte, darf bereits nach der Ernte der Vorkultur keine Herbizide, zum Beispiel für das auflaufende Ausfallgetreide, mehr einsetzen. Es gilt, die Neuansaaten der Hauptkulturen für das nächste Jahr gut zu planen.
Ersetzt bisherigen Ressourceneffizienzbeitrag
Die Massnahme «Verzicht auf Herbizide» ersetzt den bisherigen Ressourceneffizienzbeitrag «Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche». Das Ziel ist es, die Anwendungen von Herbiziden durch mechanische Unkrautbekämpfung oder andere agronomische Lösungen, wie beispielsweise Untersaaten, zu ersetzen.
Neu muss die Massnahme gesamtbetrieblich auf allen Flächen einer Kultur angewendet werden und nicht wie bisher nur parzellenspezifisch. Dementsprechend muss das Risiko vor einer Umsetzung auf allen Parzellen der Kultur abgewogen und anhand davon eine Entscheidung getroffen werden. Zusätzlich kann das Verbot der chemischen Stoppelbehandlung zu Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Problemunkräutern wie Quecken oder Disteln führen, welche das Potenzial zu einer raschen Verunreinigung der betroffenen Parzellen haben. Als Beginn der Referenzperiode gilt zudem neu stets bereits die Ernte der Vorkultur und nicht erst der Saatzeitpunkt der beitragsberechtigten Kultur. Für folgende Kulturen werden Beiträge ausgerichtet:
- Kartoffeln, Raps, Freiland-Konservengemüse: CHF 600.00/ha
- Hauptkulturen der übrigen offenen Ackerfläche, einschliesslich Tabak und Chicorée: CHF 250.00/ha
Keine Beiträge gibt es für Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche und Biodiversitätsflächen, mit Ausnahme von Getreide in weiter Reihe.
Ausnahmen insbesondere bei den Zuckerrüben
Im Zuckerrübenanbau sind die Jungpflanzen sehr empfindlich gegenüber der Konkurrenz durch Unkräuter. Die im Beitrag vorgesehenen Ausnahmen ermöglichen es jedoch, die Kultur während den empfindlichen Stadien zu schützen. Das Hacken kann mit einer Bandbehandlung kombiniert werden oder das Unkraut wird bis zum 4-Blatt-Stadium ganzflächig chemisch bekämpft (danach ist nur noch mechanische Unkrautbekämpfung erlaubt). Bei allen Arbeitsweisen ist es wichtig, einen schnellen und gleichmässigen Feldaufgang der Rüben durch eine optimale Saatbettbereitung zu fördern.
Wie bei den Zuckerrüben ist die Bandbehandlung auch bei allen anderen Ackerkulturen ab der Saat oder Pflanzung auf maximal 50 % der Fläche möglich. Ebenfalls erlaubt sind Einzelstockbehandlungen in allen Ackerkulturen. Zudem dürfen bei den Kartoffeln auch mit der Massnahme «Verzicht auf Herbizide» die Stauden chemisch eliminiert werden.
Weitere Informationen zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 sind auf der Webseite von Agripedia aufgeschaltet.
04.08.2022 / Adrian Kohler


