Massnahmen zum Absenkpfad geändert
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 hat der Bundesrat Anpassungen bei den Verordnungen zur Parlamentarischen Initiative 19.475 (Absenkpfad) vorgenommen. Damit soll die Umsetzung erleichtert werden:
• Der Basisbeitrag für Versorgungssicherheit beträgt 700 Franken pro Hektare. Im April hatte ihn der Bundesrat zunächst auf 600 Franken festgelegt.
• Die 4-jährige Verpflichtungsdauer der zwei Direktzahlungsprogramme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit (Schonende Bodenbearbeitung, Angemessene Bedeckung des Bodens) wird aufgehoben und die Verpflichtung zur Anmeldung beider Programme wird ein Jahr später in Kraft gesetzt.
Anmeldung noch möglich
Durch diese Anpassungen werden die beiden betroffenen Direktzahlungsprogramme allenfalls für zusätzliche Betriebe attraktiv. Wie im Rahmen der Herbsterhebung kommuniziert, nimmt das Amt für Landwirtschaft ausnahmsweise bis zur Stichtagserhebung 2023 Anmeldungen für die neu eingeführten Massnahmen schriftlich oder per E-Mail entgegen.
17.11.2022 / Adrian Rudolf


