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Der Vorstand des Solothurner Bauernverbands hat die NEIN-Parole zur Individualbesteuerung gefasst. Hoher Bürokratieaufwand und neue Ungerechtigkeiten bei der Individualbesteuerung haben den Ausschlag gegeben.

Die Individualbesteuerung bringt für die meisten Bauernfamilien erhebliche Nachteile mit sich. So soll künftig die Aufteilung der Einkommen, Vermögen und die Abzüge auf die beiden Ehepartner vorgenommen und zwei separate Steuererklärungen eingereicht werden. Profitieren würden davon vor allem wirtschaftlich starke Zweiverdiener-Haushalte mit möglichst gleichmässiger Einkommensverteilung. Die landwirtschaftlichen Betriebe hingegen sind Familienunternehmen mit mehrheitlich tiefen Einkommen. Ihr Einkommen entsteht oft gemeinsam, nicht individuell. Innerhalb der Ehe besteht meist eine wirtschaftliche Einheit, mit Mitverantwortung und gemeinsamer Risikoübernahme.

Nein zum Bürokratiemonster und zu mindestens 20 neuen Vollzeitstellen alleine im Kanton Solothurn

Die bäuerlichen Ehepaare müssten jährlich eine künstliche Einkommens- und Vermögensaufteilung vornehmen oft mit zusätzlicher Hilfe durch Steuerberatung. Besonders kritisch ist die Auswirkung auf Familien mit Kindern. Bei der Individualbesteuerung werden Kinderabzüge grundsätzlich auf beide Elternteile gleichmässig aufgeteilt. Hat ein Elternteil ein tiefes oder kein steuerbares Einkommen – was in der Landwirtschaft leider noch häufig der Fall ist – laufen diese Abzüge teilweise oder ganz ins Leere. Was heute pragmatisch gelöst ist, wird formalisiert, verkompliziert und konflikt-anfälliger. Gemäss Schätzungen entstehen 1.7 Millionen zusätzliche Steuerdossiers, dafür braucht es rund 1000 zusätzliche Vollzeitstellen in der Steuerverwaltung bei Bund und Kanton mit Zusatzkosten von 150 Millionen Franken für die Verwaltung und die EDV. Im Kanton Solothurn müssten gemäss Schätzungen mindestens 20 neue Vollzeitstellen geschaffen werden mit Kosten von mindestens 2 Millionen Franken.

Landwirtschaft bezahlt doppelt

Während auf Kantons- und Gemeindeebene bezüglich Abschaffung der Heiratsstrafe mit dem Splittingmodel die Hausaufgaben gemacht wurden, besteht diese auf Bundesebene noch. Zwar würde die Vorlage zur Individualbesteuerung die Heiratsstrafe auch auf Bundesebene lösen, schafft aber neue, zum Teil krasse Ungerechtigkeiten vor allem, wenn sich die Einkommen der Ehepartner massiv unterscheiden. Der sehr hohe zusätzliche Verwaltungsaufwand verbunden mit sehr hohen Kosten ist ein weiterer Nachteil der Vorlage. Gleichzeitig stehen die Bundesfinanzen unter Druck. Die Landwirtschaft weiss aus Erfahrungen mit dem aktuellen Entlastungspaket, was das heisst: Der landwirtschaftliche Rahmenkredit mit den Direktzahlungen ist als eine der wenigen ungebundenen Ausgabenpositionen gefährdet. Im schlechtesten Fall zahlen die Bauernfamilien also doppelt für diese Vorlage. Einerseits mit deutlichem administrativem Mehraufwand und allenfalls sogar höherer Steuerbelastung. Andererseits durch weniger Bundesgeld zur Entschädigung ihrer erbrachten allgemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Der SOBV unterstützt eine Beseitigung der Heiratsstrafe, aber nicht mit dieser missratenen Lösung zur Individualbesteuerung. Deshalb: Ein klares NEIN am 8. März.

12.02.2026 / Edgar Kupper, SOBV

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