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Damit das Direktzahlungsprogramm «Schonende Bodenbearbeitung» für das Jahr 2023 angemeldet werden kann, muss schon diesen Sommer nach dessen Vorgaben gehandelt werden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit für den eigenen Betrieb sollte daher umgehend erfolgen. Insbesondere gilt es zu beachten, dass das Programm «Angemessene Bedeckung des Bodens» ab nächstem Jahr ebenfalls erfüllt werden muss.

Programm 4 Jahre verpflichtend

Beim Programm «Schonende Bodenbearbeitung» müssen neu mindestens 60 Prozent der offenen Ackerfläche in Direkt-, Streifen-, oder Mulchsaatverfahren bewirtschaftet werden, damit überhaupt Beiträge ausbezahlt werden. Weiter gilt:

  • Maximal 1.5kg Glyphosat Wirkstoff pro Hektare und Jahr
  • Beitrag: CHF 250.00 /ha
  • Keine Beiträge für Kunstwiese mit Mulchsaat, Zwischekulturen und Weizen oder Triticale nach Mais.
  • Teilnahme Programm «Angemessene Bedeckung des Bodens»

Überdies besteht für das Programm eine vierjährige Verpflichtungsdauer.

Bodenbedeckung ab 2023 einzuhalten

Für das Programm «Angemessene Bedeckung des Bodens», ist auf der gesamten offenen Ackerfläche innerhalb von sieben Wochen nach der Ernte eine weitere Kultur, Zwischenkultur oder Gründüngung anzulegen. Das bedeutet, dass beispielsweise zwischen Weizenernte und Gerstensaat in der Regel eine Gründüngung gesät werden muss. Weiter gilt:

  • Die Kultur, Gründüngung oder Unterssaat muss bis 15. Februar des Folgejahre stehen bleiben, falls keine Winterkultur angelegt wird.
  • Hauptkulturen die nach dem 30. September geerntet werden, sind ausgenommen.
  • Bis 15. Februar darf nur eine Bodenbearbeitung zur Vorbereitung der Streifenfrässaat oder Streifensaat erfolgen.
  • Beitrag: CHF 250.00/ha für Hauptkulturen der offenen Ackerfläche, abweichende Beträge für einjährige Spezialkulturen der offenen Ackerfläche.

Die Vorgaben für diese Programm sind ab 2023 einzuhalten und müssen nicht schon diesen Sommer umgesetzt werden.

Detailliertere Informationen zu den Programmen und der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 sind zu finden unter: www.agripedia.ch

04.08.2022 / Adrian Rudolf

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