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Bald steigen die Temperaturen über 10 °C und es ist mit dem Einflug des Grossen Rapsstängelrüsslers zu rechnen. Der Pflanzenschutzdienst beginnt in Kürze mit der Überwachung dieses Schädlings. Zeitgleich fliegt auch der ähnlich aussehnende Gefleckte Kohltriebrüssler in die Bestände ein. Das Schadpotential des Grossen Rapsstängelrüssler ist deutlich höher als das des Gefleckten Kohltriebrüsslers.

Die beiden Rüsslerarten sind nicht einfach zu unterscheiden. Die Unterschiede sind in der untenstehenden Tabelle ersichtlich.

Der Grosse Rapsstängelrüssler kann nur mittels Pyrethroiden bekämpft werden, dadurch ist die Gefahr von Resistenzbildung sehr hoch. Pyrethroide sind stark schädlich für Gewässerorganismen und werden in Gewässer im ganzen Kanton überwacht. Abstände und Massnahmen zur Driftreduktion müssen daher dringend eingehalten werden! Um das Risiko von Resistenzbildung und Umwelteinträge zu verhindern, dürfen Pyrethroide nur nach Erreichen der Schadschwelle und erhaltener Sonderbewilligung eingesetzt werden.

Das Aufstellen einer Gelbschale ist ein Muss zur professionellen Überwachung von Rapsbeständen! Stellen Sie die Gelbfalle spätestens Ende dieser Woche auf und befüllen Sie diese mit Wasser, Seife und Salz als Frostschutz. Die Gelbschale sollte den Rapsbestand etwas überragen. Zudem sollte sie sich ca. 20 m im Bestand befinden.

Für den Grossen Rapsstängelrüssler gilt folgende Schadschwelle:

DC 31 (Stängelhöhe 1 bis 5 cm)
Regelmässig stark befallene Regionen: Sobald Einstiche am Haupttrieb sichtbar
Übrige Regionen: 10 bis 20% der Pflanzen mit Einstichen am Haupttrieb

DC 37 (Stängelhöhe 5 bis 20 cm)
40 bis 60% der Pflanzen mit Einstichen

 

19.02.2026 / Pflanzenschutzdienst Kanton Solothurn

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