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Einige Kantone haben beschlossen, im Kulturjahr 2027 den Anbau von Mais nach Mais zu ermöglichen, unabhängig der Vorkultur und den Fangzahlen des Maiswurzelbohrers im Jahr 2026. Fälschlicherweise wurde im Artikel des Schweizerbauers auch der Kanton Solothurn miterwähnt.
Im Kanton Solothurn gilt nach wie vor die Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturen des Bundes.

Der Anbau von Mais nach Mais im Kanton Solothurn im Jahr 2027 ist folglich nur möglich, wenn:

  • in einer Region die Fangzahl von 250 Maiswurzelbohrer nicht überschritten wird
    und
  • der erste Mais auf eine Wiese (Kunst-, Natur- oder Extensivwiese) folgt.

Folgende Überlegungen sprechen gegen einen Anbau von Mais nach Mais im Frühjahr 2027:

  • Nach diesem trockenen Sommer ist es im Jahr 2027 die Gelegenheit, von der Trockenheit geschädigte Kunstwiesen umzubrechen und Mais anzusäen
  • Die Eiablage des Maiswurzelbohrers beginnt im August, das bedeutet, dass auch 2026 in früh geernteten Beständen bereits eine Eiablage erfolgt sein kann
  • Der Anbau von Mais nach Mais erbringt aus unserer Sicht keine Entlastung der Futterknappheit. Wir raten nach der Maisernte zu einer Ansaat einer trockenheitsbeständigen Kunstwiesenmischung, welche im Herbst noch Futter produziert oder im Frühjahr für den Maisanbau umgebrochen werden kann (z.B. eine SM 230, welche neben ital. Raigras noch Knaulgras enthält und dank dem Weissklee auch längerfristig genutzt werden kann). Dies gibt den Betrieben eine höhere Flexibilität.

Die Pflanzenschutzfachstelle wird spätestens Mitte September alle Produzentinnen und Produzenten über den Anbau von Mais im Jahr 2027 informieren, sobald die Erhebung der Fallenfänge abgeschlossen ist.

20.08.2026 / Pflanzenschutzfachstelle Solothurn

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