Stichtagserhebung
Die Frühjahrserhebung im GELAN steht vor der Tür. Das Fenster für die Stichdatenerhebung ist ab morgen Freitag 02. Februar bis 27. Februar 2024 geöffnet. Eine Grundanforderung für den Erhalt der Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).
Eine der wichtigsten Neuerungen bezüglich der Erfüllung des ÖLN ist, dass bei der Suisse-Bilanz der Fehlerbereich beim N und P2O5 von 10% gestrichen wird. Das heisst, bei der kommenden Nährstoffbilanz 2024, welche 2025 kontrolliert wird, darf der Nährstoffanfall die 100% Nährstoffbedarf nicht überschreiten.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass ab 01.01.2024 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf Flächen mit einer Hangneigung bis 18% durch Schleppschlauch/Schleppschuhverteiler oder Schlitzdrillverfahren ausgebracht werden müssen. Die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau ist zulässig, wenn der ausgebrachte Hofdünger innerhalb des gleichen Tages in den Boden eingearbeitet wird. Ob ein Betrieb der Schleppschlauch-Pflicht unterstellt ist, wird jährlich geprüft und im GELAN angezeigt. Ebenfalls werden die konkreten Flächen, welche der Pflicht unterstellt sind angezeigt. Weitere Informationen können dem Merkblatt Schleppschlauch-Obligatorium entnommen werden.
Bezüglich der Bäume ist neu in der Verordnung klargestellt, dass Bäume in einem Abstand von weniger als 10 m vom Wald weder beitragsberechtigt, noch anrechenbar sind.
Der Fragenkatalog zum Gewässerschutz im GELAN dient als Selbst-Check und zur Information. Die Antworten beeinflussen weder den Zeitpunkt der Kontrollen noch führen sie direkt zu Mängeln oder Sanktionen der Direktzahlungen.
Diese und weitere wichtige Neuerungen, Informationen und Hilfestellungen können dem Infodokument zur Stichtagserhebung 2024 entnommen werden.
01.02.2024/ Stefanie Jost


