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Die anhaltende Trockenheit und Hitze belasten viele Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Solothurn. Tiefere Erträge, fehlendes Raufutter sowie zusätzliche Futter- oder Wasserkosten können zu Liquiditätsengpässen führen.

Zinsloses Betriebshilfedarlehen

Betroffene Betriebe können ein zinsloses Betriebshilfedarlehen gemäss der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV) beantragen. Dieses dient zur Überbrückung einer unverschuldeten finanziellen Bedrängnis. Es handelt sich nicht um eine Entschädigung für Ertragsausfälle, sondern um eine rückzahlbare Finanzierungshilfe.

Es gelten die ordentlichen Eintretensvoraussetzungen der SBMV. Die Notlage muss temporär sein; zudem muss der Betrieb langfristig existenzfähig bleiben. Die verzinsliche Ausgangsverschuldung muss mehr als 50 Prozent des Ertragswertes betragen. Weitere persönliche und betriebliche Voraussetzungen wie mindestens 1.0 Standardarbeitskraft, die Selbstbewirtschaftung oder eine ausreichende berufliche Qualifikation sind ebenfalls zu erfüllen.

Die Darlehenshöhe und die Rückzahlungsbedingungen richten sich nach den finanziellen Verpflichtungen und der wirtschaftlichen Tragbarkeit. Das Darlehen ist zinslos und innerhalb von maximal 20 Jahren zurückzuzahlen.

Betroffene Betriebsleitende bitten wir, sich möglichst frühzeitig bei der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) zu melden bzw. ein Gesuch einzureichen. Das Gesuchsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Stundung bestehender Darlehen

Auch bei bereits laufenden Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen ist eine vorübergehende Entlastung möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann bei der SLK eine Stundung der Rückzahlung beantragt werden. Dadurch können Tilgungsraten vorübergehend aufgeschoben werden. Die maximal zulässige Rückzahlungsfrist ist einzuhalten.

Bitte senden Sie Stundungsgesuche per E-Mail an slk@sobv.ch. Begründen Sie das Gesuch kurz und geben Sie Ihre vollständige Adresse sowie Ihre Telefonnummer an.

Jedes Gesuch wird individuell geprüft. Ein Anspruch auf ein Betriebshilfedarlehen oder eine Stundung besteht nicht.

10.09.2026 / Andreas Schwab, Soloth. Landw. Kreditkasse

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