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In der Gemeinde Beinwil kam es am 2.11.2026 zu einem Übergriff auf Schafe durch ein hundeartiges Raubtier. Die Schafe befanden sich auf einer ungeschützten Weide. Als mögliche Verursacher kommen ein Hund, ein Goldschakal oder allenfalls ein Wolf infrage. Zur Klärung der Tierart wurden DNA-Proben sichergestellt und zur Analyse eingesandt. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei und die Fachstelle Herdenschutz am Bildungszentrum Wallierhof weisen nochmals darauf hin, dass Nutztierrisse nur entschädigt werden können, wenn vorgängig die zumutbaren Schutzmassnahmen nach Art. 10b der eidgenössischen Jagdverordnung fachgerecht umgesetzt wurden. Dies gilt auch für die Anrechnung allfälliger Massnahmen gegen einzelne Wölfe (Schadschwelle für Abschuss).

Weitere Informationen zu fachgerechten Herdenschutzmassnahmen, der finanziellen Unterstützung von Herdenschutzzäunen, dem Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses sowie die Präsentation zum Info-Webinar vom Sommer 2026 finden Sie unter den folgenden Links:

Grossraubtiere - Kanton Solothurn
Herdenschutz - Fachwissen und Beratung - Kanton Solothurn
Wolfschutzzaeune_auf_Kleinviehweiden.pdf

05.11.2026 / Kanton Solothurn

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