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Die Flugsaison des Maiswurzelbohrers dauert von Anfang Juli bis Mitte September. Während dieser Zeit wird die Verbreitung des Käfers mit Pheromonfallen überwacht. Dazu werden schweizweit im gesamten Maisanbaugebiet an vorgegeben Standorten rund 200 solche Klebefallen aufgestellt. Im Kanton Solothurn sind seit Anfang Juli acht Fallen aufgestellt. Die langjährige Überwachung zeigt, dass sich der Maiswurzelbohrer von Jahr zu Jahr weiter ausbreitet und neue Gebiete besiedelt. Im Kanton Solothurn sind deswegen in diesem Jahr nur noch acht Gemeinden im Südwesten nicht von Fruchtfolgeeinschränkungen betroffen.

Einschränkung der Fruchtfolge

Diese Einschränkung gilt nur in den Gebieten, wo im letzten Jahr Käfer gefangen wurden. Mit der neu angelaufenen Überwachungsperiode 2021 wird eruiert, in welchen Gebieten der Anbau von Mais nach Mais im nächsten Jahr verboten werden muss. Wird während der Überwachungsperiode kein Käfer gefangen, wie beispielsweise letztes Jahr in der Falle in Grenchen, wird in diesem Gebiet auch kein Anbauverbot von Mais nach Mais ausgesprochen. Wird in einer Falle jedoch ein verdächtiger Käfer gefunden, wird dieser zu Agroscope eingeschickt und dort von Entomologen bestimmt. Handelt es sich um den gesuchten Maiswurzelbohrer, muss zehn Kilometer um den betroffenen Fallenstandort eine Zone ausgeschieden werden, wo der Anbau von Mais nach Mais in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren verboten wird. Diese Einschränkung der Fruchtfolge wird verfügt, damit sich keine grössere Population von Maiswurzelbohrern bilden kann. Die erwachsenen Käferweibchen legen nämlich ihre Eier in den Boden von bestehenden Maisparzellen. Erst im Folgejahr schlüpfen die Larven, welche sich dann im Boden praktisch ausschliesslich von jungen Maiswurzeln ernähren. Befallene Maispflanzen haben eine eingeschränkte Wasser- und Nährstoffaufnahme, knicken schneller um oder sterben vorzeitig ab. Mit dem Verbot vom Anbau von Mais nach Mais fehlt den Larven die Nahrung und sie verhungern im Boden. Ohne diese Fruchtfolgeeinschränkung könnte der Maiswurzelbohrer zum schlimmsten Schädling im Mais werden, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist.

Anbauverbot von Mais nach Mais möglich

Da ein Einflug der Käfer auch im September noch möglich ist, können die für das nächste Jahr geltenden Zonen mit dem Anbauverbot von Mais nach Mais nicht vor Mitte September kommuniziert werden. Frühere Fänge werden via SOBV Newsletter bekannt gegeben, die rechtlich verbindliche Allgemeinverfügung folgt dann gegen Ende Oktober/Anfang November. Da sich der Maiswurzelbohrer immer weiter ausbreitet, muss davon ausgegangen werden, dass bereits ab nächstem Jahr die Einschränkung für das gesamte Kantonsgebiet gilt. Es wird deshalb empfohlen, die Fruchtfolge so zu planen, dass auf Parzellen mit Mais im 2021 im gesamten Jahr 2022 kein Mais folgt (inkl. Grünmais nach Gerste o.ä.). Ausgenommen von diesem Verbot ist nur die maisähnliche Kultur Sorghum.

Link für weitere Informationen: Maiswurzelbohrer (admin.ch)

Bei Fragen können Sie sich an die Pflanzenschutzfachstelle Solothurn am Wallierhof wenden:

Tel. direkt: 032 627 99 72, Tel. Sekretariat: 032 627 99 11

Bild: Wallierhof

15.07.2021/ Gaetano Mori, BZ Wallierhof

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