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Seit Mitte Oktober hat es viel geregnet. Möglicherweise bahnen sich Herausforderungen bei der Güllelagerung in den Wintermonaten an.

Mittlerweile hat die Vegetationsruhe eingesetzt und der Austrag von stickstoffhaltigen Düngern ist nicht mehr erlaubt.

Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten sollte vorgesorgt werden, damit die Lagerkapazität möglichst lange reicht. Auch Betriebe mit Lagerreserve könnten im Sinne der Nachbarschaftshilfe versuchen, möglichst viel Volumen frei zu halten. Um geeignete Massnahmen zu finden, kann die landwirtschaftliche Beratung des Wallierhofs in Anspruch genommen werden.

Ein Notstand bei der Gülle- oder Mistlagerung ist dem Bildungszentrum Wallierhof, Fachstelle für Düngeberatung, zu melden. Im Rahmen der Beratung werden die Möglichkeiten zur Behebung des Notstands geprüft.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit Dünger in den Wintermonaten sind im Merkblatt «Düngung und Gewässerschutz» zu finden.

14.12.2023 / Adrian Diethelm, Amt für Umwelt

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