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Wie so häufig wird ein bestehendes Gebäude in der Landwirtschaftszone durch eine Betriebsumstrukturierung anders genutzt. So z.B., wenn der alte Milchviehstall in einen Pferdestall oder in eine Remise umgebaut wird.

Hier gilt es zu beachten, dass dies, wie bei einem Neubau, einer Baubewilligung bedarf. So sind auch die entsprechenden Nachweise, wie beispielsweise die Remisenraumberechnung bei einer Umnutzung zu einer Remise, zu erbringen.

Bei einer Umnutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken (Tierhaltung, Remiseraum, Futterlagerraum etc.) ist in den meisten Fällen möglich. Wenn jedoch eine nichtlandw. Nutzung in Betracht gezogen wird, sind die Vorgaben strenger und müssen vorgängig präzise abgeklärt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema Raumplanung oder benötigen Sie Unterstützung beim erstellen der Nachweise? Dann dürfen Sie sich gerne bei uns melden (032 628 60 60).

30.04.2026 / Stefanie Jost

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