Vogelgrippe - Aufhebung der Massnahmen
Am 6. November 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe mittels Verordnung des BLV erlassen.
Inzwischen ist die dringliche Verordnung des BLV zum Schutz vor der Vogelgrippe am 31. März 2026 ausgelaufen, es sind also keine spezifischen Schutzmassnahmen mehr nötig.
Anzeichen der Vogelgrippe sind jedoch nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Auch künftig ist v.a. in den Wintermonaten mit der Vogelgrippe zu rechnen und wahrscheinlich, dass Massnahmen beim Hausgeflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe nötig sein werden.
Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des Veterinärdiensts Solothurn (Vogelgrippe) und des BLV.
02.04.2026 / Veterinärdienst


