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DE

Die Sperre 1. Grades über von Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe wird mit Einführung der vektorfreien Zeit aufgehoben werden. Die vektorfreie Zeit» ist der Zeitraum, in welchem die Mücken, welche die Blauzungenkrankheit übertragen, nicht mehr aktiv sind. Dieser Zeitraum wird durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mittels einer Verordnung bestimmt. Das BLV hat darüber vorinformiert, dass die vektorfreie Zeit voraussichtlich am 1. Dezember 2024 beginnen wird. Das heisst, dass auch von Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe Ihre Tiere voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2024 wieder frei verstellen dürfen und auch die Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls aufgehoben werden.

Die betroffenen Betriebe werden mittels E-Mail vorinformiert und erhalten Anfang Dezember die Aufhebungs-Verfügung des Veterinärdienstes.

Es ist zu erwarten, dass die Blauzungenepidemie nächstes Jahr weitergehen wird. Die Massnahmen, welche bei einem Seuchenfall im nächsten Jahr gelten, werden aktuell gesamtschweizerisch diskutiert. Der Veterinärdienst wird die Tierhaltenden dementsprechend informieren.

Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie jederzeit auf der Homepage des Veterinärdiensts Solothurn: Blauzungenkrankheit - Amt für Landwirtschaft - Kanton Solothurn

21.11.2024 / Veterinärdienst Kanton Solothurn

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