Was steckt hinter dem Ertragswert?
Ob bei einer bevorstehenden Hofübergabe, der Erstellung eines Erbschaftsinventares oder der Ermittlung des Katasterwertes eines Landwirtschaftsbetriebes: Die Ertragswertschätzung bildet die Grundlage für die Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks.
Was heisst Ertragswert genau?
In der Ertragswertschätzung werden die einzelnen betrieblichen Bestandteile abgebildet und nach ihrer Ertragskraft geschätzt.
Wie wird der Ertragswert geschätzt?
Die Schätzung berücksichtigt die verschiedenen Bestandteile eines Landwirtschaftsbetriebs.
- Landwirtschaftliche Grundstücke: Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Klimaregion, Hanglagen, Bodenqualität, Waldabstand sowie auch nach ihrer Parzellengrösse.
- Betriebsleitwohnung: Hier werden insbesondere der Zustand, Grösse und Standort und Komfort bewertet.
- Weitere Wohnungen: Zusätzliche Wohnungen auf dem Betrieb, beispielsweise eine Altenteilwohnung, werden anhand eines ortsüblichen Mietzinses kapitalisiert.
- Ökonomiegebäude sowie Remisen: Bei diesen Gebäuden spielen insbesondere die Ausstattung und dem allgemeinen Zustand eine wichtige Rolle.
Wofür wird der Ertragswert benötigt?
Die Ertragswertschätzung dient als Grundlage für verschiedene Bewertungen im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb. Dazu gehören insbesondere:
- Der Übernahmewert bei innerfamiliären Hofübergaben
- Die Festlegung des Parzellen- und Gewerbepachtzinses
- Die Berechnung des Eigenmietwertes
- Die Ermittlung des Verkehrswertes bei ausserfamiliären Verkäufen
- Die Festlegung der Belastungsgrenze für Finanzierung
Wie wird die Belastungsgrenze festgelegt?
Für die Berechnung der Belastungsgrenze werden die landwirtschaftlichen Bestandteile des Betriebes grundsätzlich mit dem Faktor 1.35 multipliziert.
Nichtlandwirtschaftliche Bestandteile, wie beispielsweise eine Altenteilwohnung oder eine zusätzliche Drittwohnung, werden hingegen mit dem Faktor 1.00 angerechnet.
Aus der Summe dieser Werte ergibt sich die Belastungsgrenze des Landwirtschaftsbetriebs.
Wie wird aus dem Ertragswert der Verkehrswert abgeleitet?
Der Verkehrswert eines Landwirtschaftsbetriebs orientiert sich ebenfalls am Ertragswert. Je nach Bestandteil des Betriebes kommen dabei unterschiedliche Bewertungsfaktoren zu Anwendung. Es wird unterschieden, ob der Betrieb mit oder ohne Gewerbestatus verkauft wird.
Betrieb wird als Gewerbe verkauft (über 0.75 SAK im Kt. Solothurn):
- Landwirtschaftliche Gebäude (inkl. Betriebsleiterwohnung), Landwirtschaftliches Land, Wald: Grundsätzlich das Zwei bis Dreifache des Ertragswertes.
- Nichtlandwirtschaftliche Gebäudeteile: Grundsätzlich das Einfache des Ertragswerts. Die Betriebsleiterwohnung, ist davon ausgenommen.
Betrieb wird nicht als Gewerbe verkauft (unter 0.75 SAK im Kt. Solothurn):
- Landwirtschaftliche Gebäude: Grundsätzlich des Zweifachen des Ertragswertes.
- Nichtlandwirtschaftliche Gebäudeteile: Grundsätzlich das Einfache des Ertragswerts.
- Landwirtschaftliches Land: In der Regel das Sechs- bis Achtfache des Ertragswertes
- Wald: In der Regel das Vierfache des Ertragswerts.
Der Verkehrswert muss vom Amt für Landwirtschaft bewilligt werden.
Wir unterstützen Sie gerne
Das Team der SOBV Dienstleistungen AG unterstützt Sie gerne bei der Ertragswertschätzung und steht Ihnen bei Fragen rund um Hofübergaben, Bewertungen und weitere landwirtschaftliche Anliegen zur Seite.
05.11.2026 / Jessica Kathriner


