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Änderungen der Ackerkulturen und Anpassungen im Bereich Bodenbearbeitung, Verzicht Pflanzenschutzmittel und Verzicht Herbizide können vom Amt für Landwirtschaft noch bis am 30. Juni 2023 berücksichtigt werden.

Immer wieder kommt es vor, dass die deklarierte Ackerkultur oder auch die Anbaumethode, die in der GELAN-Erhebung vom Februar deklariert wurden, nicht eingehalten werden können. Witterungseinflüsse, unerwartete Neuausrichtung des Ackerbaus oder des Betriebs im Allgemeinen können dazu führen, dass im Verlauf des Frühlings anders entschieden werden muss und eine Hauptkultur oder ein Anbauverfahren anders gewählt werden.

Massgebend für die Deklaration im GELAN ist die Hauptkultur, welche üblicherweise am 1. Juni des Beitragsjahres angelegt ist. Das Amt für Landwirtschaft (ALW) empfiehlt auch dieses Jahr, die Angaben noch einmal zu prüfen. Änderungen der Ackerkulturen und Anpassungen im Bereich Anbaumethoden (Ressourceneffizienz) können bis am 30. Juni 2022 berücksichtigt werden.

Jede Nachmeldung oder Korrekturmeldung kann mehrere Programme betreffen. Entsprechend müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Welche Kulturfläche (GeoID oder Luftbild-Ausdruck aus dem GELAN)?
  • Bisherige Kultur und neu angelegte Kultur?
  • Grösse der neuen Kultur
  • Abmeldung Herbizidverzicht Ackerbau?
  • Abmeldung PSM-Verzicht Ackerbau?
  • Anpassung Herbizidverzicht Spezialkulturen?
  • Anpassung PSM-Verzicht Gemüsebau, Spezial- und Dauerkulturen?
  • Anpassung schonende Bodenbearbeitung

Die Meldung kann schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Pläne zum Einzeichnen der exakten Lage können im GELAN ausgedruckt werden.
Ergänzend zu einem Plan/Bildschirmausdruck können weiterhin auch die GELAN-Auswertungen «Nachmeldung Kulturen» und «Anpassung REB Pflanzenschutzmittel» verwendet werden.

Bei offenen Fragen kann das Amt für Landwirtschaft (alw.info@vd.so.ch oder 032 627 25 02) kontaktiert werden.

29.06.2023 / pd

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