Änderungen bei Ackerkulturen melden
Anpassungen bei den Ackerkulturen, etwa die Ansaat einer Ersatzkultur müssen bis Ende des Monats dem Amt für Landwirtschaft gemeldet werden. Massgebend für die Deklaration im GELAN ist die Hauptkultur, welche üblicherweise am 1. Juni des Beitragsjahres angelegt ist.
Immer wieder kommt es vor, dass die geplante Ackerkultur oder auch die Anbaumethode, die in der GELAN-Erhebung vom Februar deklariert wurden, nicht eingehalten werden können. Es empfiehlt sich daher, die Angaben noch einmal zu prüfen und Korrekturen bis spätestens 30. Juni 2025 mitzuteilen. Neben der Meldung der geänderten Kulturfläche sind auch Anpassungen bei damit verbundenen Programmen wie schonender Bodenbearbeitung oder Verzicht Pflanzenschutzmittel / Verzicht Herbizide zu beachten.
Rechtzeitig abmelden
Damit es bei anstehenden Kontrollen zu keinen Beanstandungen kommt, gilt es zu beachten, dass Abmeldungen welche spätestens einen Tag vor Ankündigung einer Kontrolle erfolgen, als korrekte Abmeldungen gewertet werden. Bei Pflanzenschutzmassnahmen muss die Abmeldung der Massnahme oder die Abmeldung der Einzelfläche im Zeitpunkt der Behandlung erfolgen.
Verbot bezüglich Maiswurzelbohrer beachten
Mit der letzte Woche gestarteten Gerstenernte, wird auch letzter Mais als Zweitkultur angelegt. Es gilt dabei zu beachten, dass aufgrund der Maiswurzelbohrerproblematik, der Maisanbau im Jahr 2025 auf sämtlichen Parzellen und Teilflächen verboten ist, auf welchen bereits 2024 Mais angebaut wurde. Dabei wird nicht zwischen Mais als Haupt- oder Zwischenkultur unterschieden.
Bei offenen Fragen kann das Amt für Landwirtschaft kontaktiert werden.
26.06.2025 / pd


