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Die afrikanische Schweinepest ist Anfang Juni rund 50 km von der Schweizer Grenze entfernt in einem Schweinebetrieb in Deutschland aufgetreten. Das betroffene Baden-Württemberg war gut vorbereitet und hat alle notwendigen Massnahmen ergriffen.

Es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und das Schweinefleisch kann ohne Sorge verzehrt werden.

In einem Schweinebestand ist in Baden-Württemberg rund 50 km von unserer Grenze entfernt die afrikanische Schweinepest in einem Hausschweinebestand aufgetreten. Das Virus ist nur für Schweine und Wildschweine eine Gefahr. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass der Eintrag durch menschliches Handeln verursacht wurde. In der Umgebung sind keine kranken Wildschweine gefunden worden.

Deutschland hat um den betroffenen Betrieb eine Sperr- und eine Überwachungszone errichtet. Da es sich um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es keine Beschränkungen für pflanzliche Produkte wie Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse.

Der Kanton Solothurn führt seit längerem als Seuchenvorsorgemassnahme ein Monitoring bei erkranktem oder gefallenen Wildschweinen sowie bei erkrankten Hausschweinen. Der Veterinärdienst empfiehlt den Schweinehalter, sich an die Biosicherheitsmassnahmen zu halten. Ein Biosicherheitscheck kann gemacht werden unter Nutztiergesundheit Schweiz - Biosicherheit (nutztiergesundheit-schweiz.ch). Weitere Informationen über Schutzmassnahmen sowie über den Seuchenverlauf ist einsehbar unter Schutzmassnahmen EV (admin.ch)

Für weitere Auskünfte können Sie gerne sich an Kantonstierärztin Chantal Ritter (Tel. 032 627 25 02, vetd@vd.so.ch) wenden.

15.06.2022 / Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst

 

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