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Es kommt immer wieder vor, dass aus Unachtsamkeit Beitragslücken bei der AHV entstehen. Dies schmälert die Rente im Alter unnötig. Denken Sie daher daran, alle 3-5 Jahre einen Auszug aus dem individuellen Konto bei der Ausgleichskasse zu bestellen. Dieser ist kostenlos und hilft Ihnen, Unstimmigkeiten und Lücken rechtzeitig zu erkennen und falls nötig, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Sie finden das Formular hier. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf CHF 514.00 pro Jahr. Das entspricht einem Bruttojahreslohn von CHF 4’851.00.
Achtung: Auch ohne Arbeitseinkommen sind Sie beitragspflichtig (ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Rentenalter (Frauen aktuell 64, Männer 65 Jahre).

Arbeiten Sie im Betrieb Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns ohne Barlohn mit, müssen Sie keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann resp. eingetragener Partner/Partnerin mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 1’028 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.
Das ist der Fall bei einem beitragspflichtigen Brutto-Jahreslohn von mindestens CHF 9'702.00 oder einem selbständigen Jahreseinkommen von mindestens CHF 18'800.00. Die Ausgleichskasse prüft auf Anfrage Ihre Situation.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Solothurn www.akso.ch.

Bild: AHV/IV

19.01.2023 / Christine Heller

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