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Die AHV- Rentenreform 21 ist und war in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit und in den Medien ein breit diskutiertes Thema. Da diese nun seit dem 01.01.2024 in Kraft ist, hat die Agrisano eine Fachtagung durchgeführt, um gewisse Fragen aus der Landwirtschaftsbranche beantworten. Die Tagung fand am Agrisano Hauptstandort in Brugg statt und wurde hauptsächlich von Treuhändern aus der landwirtschaftlichen Branche besucht. Im grossen Ganzen kristallisierte sich folgendes heraus:

  • Trotz der bereits erfolgten Umsetzung wurde grundsätzlich festgestellt, dass weiterhin viele unbeantwortete Fragen offen sind, wie Fragen über die Berechnung und die Plafonierung der Rente, sowie die Kürzungssätze ab dem 01.01.2027. Offen ist auch, wie der Einbau des Liquidationsgewinnes im und nach dem 65. Lebensjahr umgesetzt wird.
  • Eine frühzeitige Pension von Frauen aus den Übergangsjahren (Jahrgang 1961 – 1969) kann je nach Situation infolge reduzierter Kürzungssätze empfehlenswert sein.
  • Leider bringt die Reform nur denjenigen einen Mehrwert, welche nicht in jedem Jahr AHV-Beiträge einbezahlt haben. Jene können durch einen (beantragten) Aufschub die Lücken füllen und fallen somit in eine andere Rentenskala. Dies hat eine direkte und positive Auswirkung auf die Rente.
  • Positiv zu werten ist, dass nun auch für selbstständige Erwerbstätigen einen AHV-Freibetrag von CHF 1'400.00 je Monat gibt. Hier gilt jedoch zu beachten, dass es für eine AHV-Verbesserung je nach Situation bessere ist, auf den Freibetrag zu verzichten.

Da es sich bei diesem Thema um eine sehr komplexe Angelegenheit handelt, ist es empfehlenswert, eine individuell eine Beratung bei unserem Versicherungsteam Rahel Lisser und Stefan Wyss Tel. 032 628 60 68 einzuholen.

16.05.2024 / Matthias Widmer

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