Akontozahlung 2024
Ende Juni wird den Direktzahlungsbetrieben eine Akontozahlung im Umfang von ca. 60% der voraussichtlichen Direktzahlungen (ohne Übergangsbeitrag, ohne Einzelkulturbeitrag, ohne Getreidezulage und ohne Sömmerungsbeitrag) ausgerichtet. Die für das Jahr 2024 festgelegten Beiträge, welche sich beim Basisbeitrag, beim Produktionserschwerniszuschlag, bei den Extensiven Wiesen (BFF1) und beim Tierwohlprogramm BTS verändert haben, führen je nach Betrieb zu einer tieferen Akontozahlung als im Vorjahr. Allgemeine Informationen zu den Agrarpaketen können dem Dokument «Das Wichtigste in Kürze zu Pa.Iv.-DZV (Proconseil/Agridea)» entnommen werden. Dieses kann auf der Webseite des Amtes für Landwirtschaft eingesehen werden.
Im GELAN sind die Finanzdokumente im Anwendungsbereich Berechnen/Eröffnen vorhanden. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden sie hier.
20.06.2024 / Amt für Landwirtschaft


