Aktuelles zur Tiergesundheit
Vogelgrippe
Nachdem immer mehr Fälle der Vogelgrippe in Europa und bei Wildvögeln in der Schweiz verzeichnet wurden, erlässt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz der Geflügelhaltungen in der ganzen Schweiz. Diese treten am Montag, 25. November 2025 in Kraft.
Hier die wichtigsten Massnahmen in der Übersicht (weitere Details können der Verordnung des BLV entnommen werden):
Für alle Vogelhaltungen:
- Melde- und Aufzeichnungspflichten:
- Meldung ausgeprägter respiratorischer Symptome, eines Rückgangs der Legeleistung, einer Abnahme der Futter und Wasseraufnahme oder der Verdacht auf Ausbruch der Vogelgrippe an eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
- Wer mehr als 100 Stk. Hausgeflügel hält, muss zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Zusätzlich gilt für Tierhaltungen,
- die 50 oder mehr Vögel halten von denen mindestens ein Tier der Ordnungen Hühnervögel (Galliformes), Gänsevögel (Anseriformes) oder Laufvögel (Struthioniformes) gehört
oder
- deren Hühner-/Gänse- oder Laufvögel an Veranstaltungen (Märkte, Ausstellungen, etc.)
- Geflügel (Hühner-, Gänse- und Laufvögel) muss so gehalten werden, aufgeführt werden dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Bezüglich des Aussenbereichs bedeutet dies, dass dieser so gestaltet sein muss, dass ein Zuflug von Wildvögeln verunmöglicht ist. Bei Bedarf lässt sich dies z.B. durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm umsetzen. Kann der Aussenbereich nicht entsprechend abgeschirmt werden, muss das Geflügel im Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, welches für Wildvögel nicht zugänglich ist, gehalten werden. Dabei müssen die Mindestanforderungen an die Haltung von Geflügel gemäss Tierschutzverordnung trotz der Massnahmen jederzeit gewährleistet sein.
- Vögel der Ordnung Hühnervögel (Galliformes, z.B. Hühner, Wachteln, etc.) müssen von den Vögeln der Ordnungen Gänsevögel (Anseriformes, z.B. Gänse, Enten, Schwäne) und Laufvögel (Struthioniformes, z.B. Strauss, Emu) getrennt gehalten werden.
- Obligatorische Biosicherheitsmassnahmen in der Geflügelhaltung:
- Zutritt zum Geflügel auf notwendigen Personenkreis beschränken
- Einrichten einer Hygieneschleuse
- Zutritt zur Geflügelhaltung nur mit separaten Kleidern und Schuhen, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet werden und die regelmässig gewaschen, bzw. gereinigt werden müssen
- Hände waschen und desinfizieren VOR und NACH jedem Betreten der Geflügelhaltung
Der Veterinärdienst empfiehlt, die oben aufgeführten Massnahmen auch in Vogelhaltungen mit weniger als 50 Tieren einzuhalten.
Märkte, Ausstellungen in den Beobachtungsgebieten:
- Im Beobachtungsgebiet darf an Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche die oben genannten Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltungen sind dafür verantwortlich, dass nur Tiere aus solchen Tierhaltungen aufgeführt werden.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des Veterinärdiensts Solothurn (Vogelgrippe) und des BLV. Via folgenden QR-Code gelangen Sie zudem auf die WebGIS Karte des Kt. Solothurn, auf welcher das Beobachtungsgebiet eingezeichnet ist: Web GIS Client Kanton Solothurn
Blauzungenkrankheit
Die Serotypen 3 und 8 des Blauzungenvirus (BTV) zirkulieren aktuell in allen Regionen der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass Fälle von BTV-3 und BTV-8 auch im kommenden Jahr in der Schweiz auftreten werden. Die Impfung ist die einzige wirksame Massnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf, wirkt jedoch nur gegen den jeweils angegebenen Serotypen (keine Kreuzimmunität).
Die Impfung von klinisch gesunden Tieren gegen die in der Schweiz zirkulierenden Serotypen
BTV-3 und BTV-8 wird für Rinder und Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden) für die gesamte Schweiz dringend empfohlen. Da zudem der Serotyp 4 in unseren Nachbarländern grenznah zirkuliert, kann dieser mit dem verfügbaren Kombinationsimpfstoff BTV-4&8 mit abgedeckt werden.
Weitere Informationen zur Impfung finden Sie in der Empfehlung des BLV.
27.11.2025 / Veterinärdienst Kanton Solothurn


