Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE

Um Dünger effizient einzusetzen, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Ein entscheidender Faktor ist dabei die Aufnahmefähigkeit der Pflanzen. Während der kalten Jahreszeit befinden sich die Pflanzen in der Vegetationsruhe und die Nährstoffaufnahme ist eingestellt oder stark reduziert. In der Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft wird die Vegetationsruhe wie folgt beschrieben: «Wenn die durchschnittliche Lufttemperatur, gemessen 2m über dem Boden, an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 5 °C liegt. Die Vegetationsruhe ist zu Ende oder wird vorübergehend unterbrochen, wenn die durchschnittliche Lufttemperatur an 7 aufeinander folgenden Tagen wieder über 5 °C liegt». Während diesem Zeitraum dürfen keine stickstoffhaltigen Dünger ausgebracht werden. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

Das Ausbringen von Hof- und Recyclingdüngern ist in jedem Fall untersagt bei:

  • Gefrorenen, schneebedeckten, wassergesättigten und ausgetrockneten Böden

Es liegt in der Verantwortung der Bewirtschafter/innen vor dem Winter die entsprechenden Lagerkapazitäten zu schaffen. Bei Fragen bezüglich Hofdüngeranlagen können Sie sich an das Amt für Umwelt wenden 032 627 24 47.

Massnahmen zur Minimierung des Wassereintrags

Um den Wassereintrag in die Hofdüngeranlagen zu minimieren, können folgende Massnahmen ergriffen werden:

  • Laufhofflächen vorübergehend verkleinern (Tierschutz- und RAUS-Auflagen beachten)
  • Reinigungswasser im Stall minimieren
  • Einläufe der Schwemmkanäle abdecken und Mist statt Gülle produzieren
  • Das häusliche Abwasser in Absprache mit der Einwohnergemeinde vorübergehend der Kanalisation zuführen.

Falls die Hofdüngerlager während dem Winter einen kritischen Füllstand erreichen, soll als erstes externer Lagerraum gesucht werden. Mist darf während 6 Wochen auf dem Feld zwischengelagert werden. Die Mistmiete muss dabei wasserabweisend abgedeckt werden.

Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind und es zu einem Notstand kommt, wenden Sie sich an die Düngeberatung des Wallierhofs. Dort wird das weitere Vorgehen besprochen und in einem Meldeformular festgehalten.

Achtung: Es kann keine Bewilligung erstellt werden, welche den gesetzeswidrigen Austrag von Düngern erlaubt!

Bei der Beratung geht es darum, einen Düngeraustrag so zu planen, dass möglichst keine Gewässerverschmutzung eintritt. Der Düngeaustrag erfolgt immer in Eigenverantwortung der Bewirtschafter/innen.

Eine gute Übersicht bietet das Merkblatt Dünger in Wintermonaten. Dort sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

21.10.2021/BZ Wallierhof & Amt für Umwelt

Zurück

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen