Bauen ausserhalb der Bauzone
In vielen Fällen wird bei der Baueingabe von einem Projekt ausserhalb der Bauzone, z.B. bei einem Stallneubau ein Betriebskonzept verlangt. Insbesondere ist ein Betriebskonzept notwendig, wenn sich der Betrieb aufgrund des Bauvorhabens strukturell verändert oder das Baugesuch die Wohnfläche betrifft.
Was heisst strukturell Verändert? Eine strukturelle Veränderung ist z.B. der Fall, wenn sich durch das Bauvorhaben die Anzahl Tiere verändert oder wenn nach dem Bau mehr Land dazu gepachtet wird.
Das Betriebskonzept beinhaltet diverse Berechnungen (z.B. Remisebedarf, Hofdüngerlager oder Geruchsabstände) und die Prüfung der Zonenkonformität. Allfällige Probleme können so direkt mit dem Betriebsleiter/ der Betriebsleiterin und dem Planer/der Planerin vor der Baueingabe besprochen, geklärt und angepasst werden. Durch ein frühzeitigen Einbezug der SOBV Dienstleistungen AG kann im besten Fall viel Zeit und Ärger eingespart werden.
Ebenso wichtig, wie die raumplanerischen Aspekte bei einem Bauvorhaben ist die betriebswirtschaftliche Sicht. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass in einem frühen Stadium der Planung die Finanzierbarkeit und Tragbarkeit angeschaut wird und dadurch gegeben falls das Projekt ohne grossen Aufwand abgeändert werden kann.
Für weitere Auskünfte im Zusammenhang mit baulichen Vorhaben steht Ihnen das Team der SOBV Dienstleistungen AG gerne zur Verfügung.
13.03.2025 / Stefanie Jost


