Beiträge für Güllegrubenabdeckung rechtzeitig beantragen
Offene Güllegruben müssen im Kanton Solothurn bis 31.12.2025 abgedeckt werden. Möchte man Strukturverbesserungsbeiträgen für die Abdeckung erhalten, so sollte man nicht bis zum letzten Moment mit der Projektierung und Realisierung zuwarten.
Die Abdeckung von offenen Güllegruben wird mit einem Strukturverbesserungsbeitrag von CHF 60.00 pro m2 unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes Beitragsgesuch vor der Realisierung des Projekts bewilligt wurde. Bei den Strukturverbesserungsbeiträgen bestehen vom BLW für die Kantone festgelegte Kontingente. Werden viele Gesuche für die Abdeckung von Güllegruben erst im letzten Moment eingereicht, so ist davon auszugehen, dass nicht mehr für alle Beiträge zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Planung lohnt sich also!
Gesuche frühzeitig einreichen
Auch andere Massnahmen für die Erreichung ökologischer Ziele (Füll- und Waschplätze, Rückbauten von Gebäuden, usw.), können schon nach kurzer Planungsphase umgesetzt werden. Daher ist hier eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Kreditkasse besonders wichtig. Zum einen für einen verzögerungsfreien Ablauf, aber auch um die bestehenden Vorgaben für die Massnahmen zu klären.
Je früher in der Planungsphase ein Kredit- und Beitragsgesuch bei der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse eingereicht wird, desto eher können Wartezeiten vermieden werden. Das Einreichen eines Gesuches ist kostenlos. Noch fehlende (Plan-)Unterlagen können auch nachgereicht werden.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse gerne zur Verfügung. Tel. 032 628 60 60.
Bild: BauernZeitung
17.01.2024 / Adrian Rudolf, SLK


