Blauzunge: Entschädigung bei Tierverlusten
Die Nordwest- und Nordostschweiz ist seit September 2024 stark von der Blauzungenkrankheit betroffen, welche vorwiegend Schafe und Rinder befällt. Eine Übersicht zur aktuellen Seuchensituation und weitere Informationen zur Krankheit fist jederzeit auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu finden: Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) (admin.ch)
Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein labordiagnostisch nachgewiesener Seuchenfall im Bestand oder beim umgestandenen / getöteten Tier. Eine entsprechende Probe kann vom Bestandestierarzt entnommen und eingeschickt werden. Bei einem bestätigten Fall kann die Entschädigung mittels Formular bei der Tierseuchenkasse beantragt werden. Dazu ist die 1. Seite des Formulars komplett auszufüllen und per Email an tiergesundheit@vd.so.ch oder per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden. Aufgrund der hohen Anzahl Seuchenfälle im Kanton muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden.
10.10.2024 / pd


