Blauzungenkrankheit - Ende der Vektorfreien Periode
Das BLV hat das Vorgehen ab dem 1. April 2025, dem Ende der vektorfreien Periode in einem Merkblatt festgelegt, auf welches wir grundsätzlich verweisen möchten (unten aufgelistet).
Im Kanton Solothurn gilt diesbezüglich ergänzend:
- Tierhaltende sind weiterhin dazu verpflichtet, einen Blauzungen-Verdacht einer Tierarztpraxis zu melden. Pro Kalenderjahr (1.1. – 31.12.2025) reicht grundsätzlich eine Verdachtsabklärung pro Betrieb aus.
- Bei neuen Verdachtsbetrieben entnimmt die Tierarztpraxis Blut eines verdächtigen Tieres (pro Betrieb max. 3 Tiere, bei mehreren Tieren Proben im Labor poolen lassen) und sendet diese an jedes zugelassene Diagnostiklabor (Excel Blatt «zu bekämpfende Tierseuchen) ein.
- Eine vorgängige Meldung an den Veterinärdienst (VetD) ist beim regulären BTV-Verdacht nicht mehr nötig.
- Tierhaltende dürfen keine Tiere der empfänglichen Arten verstellen, bis Sie mittels Laborergebnis von der Tierarztpraxis oder dem Veterinärdienst erfahren haben, dass es sich um die bereits weit verbreiteten Serotypen BTV-3 oder BTV-8 handelt. Bitte informieren Sie Ihre Kunden dementsprechend schon bei der Blutentnahme.
- Voraussetzung für Entschädigungszahlungen von Tierverlusten ist i.d.R. ein positiver Virusnachweis auf Bestandesebene (nicht beim Einzeltier). Pro Kalenderjahr (1.1. - 31.12.2025) ist derzeit ein Nachweis pro Betrieb ausreichend.
- Verdachtsabklärungen werden von der Tierseuchenkasse übernommen. Ausschlussuntersuchungen und Antikörper-Untersuchungen sind grundsätzlich den Tierhaltenden direkt zu verrechnen.
- Neuartige oder ungewöhnliche Krankheitszeichen sind dem VetD zu melden.
- Weitere Untersuchungen ausserhalb dieses Schemas können situationsabhängig nach Rücksprache mit dem VetD von der Tierseuchenkasse übernommen werden (E-Mail an tiergesundheit@vd.so.ch).
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des BLV. Bei Fragen können Sie uns gerne unter tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02 kontaktieren.
03.04.2025 / Veterinärdienst Kanton Solothurn


