Bodenbedeckung beachten
Mit der etwas trockeneren Witterung, sollte sich die Getreideernte langsam dem Ende zu neigen. Damit rückt auch die Aussaat der Zwischen- und Folgekulturen in den Fokus. Trotz der zeitlichen Verschiebung im Vergleich zu anderen Jahren, gilt es, die Anforderungen betreffend Bodenbedeckung und Fruchtfolge des ÖLN zu beachten.
Betreffend Bodenbedeckung gilt dabei folgendes (Auszug KIP-Richtlinien):
Fruchtfolgevarianten wählen
Bei der Fruchtfolgevarianten kann zwischen den Varianten «Anbaupausen» und «Anzahl Kulturen und Kulturenanteile» gewählt werden. Die beiden Varianten sind in den KIP-Richtlinien auf den Seiten 8 bis 11 mit den entsprechenden Anforderungen beschrieben.
Es muss dabei unbedingt beachtet werden, dass ein Wechsel zwischen den Varianten nur nach Ablauf von 5 Jahre erfolgen kann.
Können aufgrund der Boden- und Witterungsverhältnisse Bedingungen des ÖLN nicht eingehalten werden, so empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Amt für Landwirtschaft des Kantons Solothurn Kontakt aufzunehmen.
12.08.2021 /Adrian Rudolf


