Covid-19-Quarantäne: Antrag auf Sonderbewilligung in Landwirtschaft
Covid-19-Isolation: Antrag auf Sonderbewilligung in der Landwirtschaft
In Ausnahmesituation können Personen in der Landwirtschaft, welche unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, einen Antrag beim Contact Tracing des Kantonsärztlichen Dienstes stellen. Dies beispielsweise, falls das Tierwohl gefährdet ist und nachweislich kein personeller Ersatz möglich ist, sowie für unaufschiebbare Feldarbeit. In solchen begründeten Einzelfällen kann ein Antrag unter folgender Mailadresse (keine Telefonnummer) gestellt werden.
Einen detaillierten Antrag für eine Sonderbewilligung für Stallarbeiten und neu auch für Feldarbeiten (ausschliesslich verderbliche Ware) stellen. Jeder Antrag wird einzeln geprüft und vom Kantonsärztlichen Dienst beantwortet. Es gibt keine generelle Branchenlösung Landwirtschaft.
Im Antragsmail möglichst genau beschreiben:
- Welche Person es betrifft
- Von wann bis wann die Quarantäne dauert
- Welche Personen welche Arbeiten zwingend ausführen müssen
- Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten des Antragstellers
Die Antwort und jeweilige Sonderbewilligung wird ebenfalls per E-Mail erteilt. Ohne eine Sonderbewilligung gelten die zugestellten Anordnungen des Kantonsärztlichen Dienstes. Es besteht die Möglichkeit die Quarantäne mit einem negativen Antigenschnelltest oder PCR-Test zu verkürzen.
12.05.2021/ zVg Kanton Solothurn/ SOBV


